AGB – Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
AGB – Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt (inkl. Webshop & Behörden/Vereine)
1. Zahlungsmodalitäten nach Kundengruppe & Webshop-Bestellungen
- Ersatzteile & Standard-Webshop-Bestellungen: Um Verzögerungen zu vermeiden, sind Materialkosten für Ersatzteile sowie Webshop-Bestellungen von Privatkunden grundsätzlich vorab per Vorkasse zu entrichten. Die Bestellung bzw. der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.
- Firmenkunden, Vereine und Behörden: Firmenkunden, Vereine und Behörden können sowohl bei Dienstleistungen/Reparaturen als auch im Webshop direkt auf Rechnung kaufen. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
- Privatkunden (vor Ort / Dienstleistungen): In der Regel ist der Rechnungsbetrag für Dienstleistungen unmittelbar nach Abschluss der Reparatur bzw. bei Abholung des Gerätes fällig.
- Stammkunden-Regelung (Privatkunden): Ab der dritten erfolgreich beglichenen Rechnung gewähren wir Privatkunden ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.
2. Akzeptierte Zahlungsmittel
Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Begleichung Ihrer Rechnung an:
- Kauf auf Rechnung (für Firmenkunden, Vereine und Behörden sowie Privat-Stammkunden)
- Vorkasse (u. a. für Webshop-Bestellungen von Privatkunden)
- Barzahlung (vor Ort)
- Sofortüberweisung / Online-Zahlungsmethoden
- Bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, kontaktlose Zahlung vor Ort)
3. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
- Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren, Webshop-Artikel und eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von IT Service Flensburg.
- Vertragliches Pfandrecht: Dem Kunden ist bekannt, dass IT Service Flensburg wegen seiner Forderungen aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den zur Reparatur übergebenen Gegenständen (z. B. Laptop, PC, Smartphone) zusteht.
4. Verzug und Verwertung (Pfandverkauf)
- Zahlungsverzug: Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen werden, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
- Verwertungsrecht: Begleicht der Kunde die Rechnung (einschließlich der Kosten für Ersatzteile oder Webshop-Bestellungen) nicht innerhalb von 4 Wochen nach der letzten schriftlichen Zahlungsaufforderung (Verwertungsandrohung), ist IT Service Flensburg berechtigt, das Gerät bzw. nicht abgeholte Waren freihändig zu verkaufen, um die offenen Forderungen zu decken.
- Datenschutz: Vor einer Verwertung an Dritte werden alle auf dem Gerät befindlichen Daten unwiderruflich gelöscht.
- Erlös: Ein möglicher Mehrerlös aus dem Verkauf wird dem Kunden nach Abzug aller Reparatur-, Lager- und Verwertungskosten ausgekehrt.