AGB – Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt

 

AGB – Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt (inkl. Webshop & Behörden/Vereine)

​1. Zahlungsmodalitäten nach Kundengruppe & Webshop-Bestellungen

  • ​Ersatzteile & Standard-Webshop-Bestellungen: Um Verzögerungen zu vermeiden, sind Materialkosten für Ersatzteile sowie Webshop-Bestellungen von Privatkunden grundsätzlich vorab per Vorkasse zu entrichten. Die Bestellung bzw. der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.
  • ​Firmenkunden, Vereine und Behörden: Firmenkunden, Vereine und Behörden können sowohl bei Dienstleistungen/Reparaturen als auch im Webshop direkt auf Rechnung kaufen. Die Zahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
  • ​Privatkunden (vor Ort / Dienstleistungen): In der Regel ist der Rechnungsbetrag für Dienstleistungen unmittelbar nach Abschluss der Reparatur bzw. bei Abholung des Gerätes fällig.
  • ​Stammkunden-Regelung (Privatkunden): Ab der dritten erfolgreich beglichenen Rechnung gewähren wir Privatkunden ein Zahlungsziel von 7 Tagen ab Rechnungsdatum.

​2. Akzeptierte Zahlungsmittel

Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten zur Begleichung Ihrer Rechnung an:

  • ​Kauf auf Rechnung (für Firmenkunden, Vereine und Behörden sowie Privat-Stammkunden)
  • ​Vorkasse (u. a. für Webshop-Bestellungen von Privatkunden)
  • ​Barzahlung (vor Ort)
  • ​Sofortüberweisung / Online-Zahlungsmethoden
  • ​Bargeldlose Zahlung (EC-Karte, Kreditkarte, kontaktlose Zahlung vor Ort)

​3. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

  • ​Eigentumsvorbehalt: Alle gelieferten Waren, Webshop-Artikel und eingebauten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von IT Service Flensburg.
  • ​Vertragliches Pfandrecht: Dem Kunden ist bekannt, dass IT Service Flensburg wegen seiner Forderungen aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an den zur Reparatur übergebenen Gegenständen (z. B. Laptop, PC, Smartphone) zusteht.

​4. Verzug und Verwertung (Pfandverkauf)

  • ​Zahlungsverzug: Sollte eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen werden, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
  • ​Verwertungsrecht: Begleicht der Kunde die Rechnung (einschließlich der Kosten für Ersatzteile oder Webshop-Bestellungen) nicht innerhalb von 4 Wochen nach der letzten schriftlichen Zahlungsaufforderung (Verwertungsandrohung), ist IT Service Flensburg berechtigt, das Gerät bzw. nicht abgeholte Waren freihändig zu verkaufen, um die offenen Forderungen zu decken.
  • ​Datenschutz: Vor einer Verwertung an Dritte werden alle auf dem Gerät befindlichen Daten unwiderruflich gelöscht.
  • ​Erlös: Ein möglicher Mehrerlös aus dem Verkauf wird dem Kunden nach Abzug aller Reparatur-, Lager- und Verwertungskosten ausgekehrt.